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Schlagwort: Offenlegung

Offenlegungsverlängerung

Wichtige Information: kein Ordnungsgeldverfahren bei Nichteinhaltung der Frist zur Offenlegung bis April 2024

Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen die Verlängerung der Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022.
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BilRUG: Änderung der Offenlegungspflichten für geprüfte Jahresabschlüsse

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17. Juli 2015 hat auch die Vorschriften zu Offenlegung geändert.   Nach dem – durch das BilRUG geänderten – § 325 HGB haben die gesetzlichen Vertreter
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