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Monat: Dezember 2023

Offenlegungsverlängerung

Wichtige Information: kein Ordnungsgeldverfahren bei Nichteinhaltung der Frist zur Offenlegung bis April 2024

Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen die Verlängerung der Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022.
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Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! 

Unser Team möchte vor den Weihnachtstagen und zum Jahresende die Gelegenheit nutzen, für die gelungene Zusammenarbeit in diesem Jahr Danke zu sagen.   Wie jedes Jahr verzichten wir auf den Versand
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