Skip to content

Monat: Dezember 2016

Anhang: Ermittlung der Arbeitnehmeranzahl nach HGB

Gemäß § 285 Nr. 7 HGB ist im Anhang einer Kapitalgesellschaft die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen anzugeben. Jedoch gibt das HGB an gleicher Stelle keine Hinweise
WEITERLESEN

Beste Grüße zum Weihnachtsfest

     
WEITERLESEN

BilRUG: Änderung der Offenlegungspflichten für geprüfte Jahresabschlüsse

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17. Juli 2015 hat auch die Vorschriften zu Offenlegung geändert.   Nach dem – durch das BilRUG geänderten – § 325 HGB haben die gesetzlichen Vertreter
WEITERLESEN

Archiv