BilRUG: Änderung der Offenlegungspflichten für geprüfte Jahresabschlüsse
Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17. Juli 2015 hat auch die Vorschriften zu Offenlegung geändert. Nach dem – durch das BilRUG geänderten – § 325 HGB haben die gesetzlichen Vertreter