Kategorie: Neuigkeiten
PRC unterstützt Hochschule Fulda
Als Partner der Hochschule Fulda – University of Applied Sciences unterstützen wir eine Studentin bei ihrer Abschlussarbeit. Frau Johanna Schulte ist nach ihrem Bachelorabschluss an der ISM Dortmund nach Fulda
Erleichterungen für den kommunalen Gesamtabschluss
Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses Gemäß § 112 Abs. 5 HGO haben Gemeinden und Städte den ersten Gesamtabschluss spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2015 aufzustellen. Die Pflicht zur Aufstellung obliegt
Der Anhang nach BilRUG für mittelgroße Kapitalgesellschaften
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, kurz BilRUG, verpflichtend anzuwenden. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Anhang, welcher vor allem für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
Auswirkungen des BilRUG auf die GuV
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, kurz BilRUG, verpflichtend anzuwenden. Eine zentrale Änderung betrifft die Definition der Umsatzerlöse. Darüber hatten wir bereits in einem anderen Beitrag
Der neue Anlagenspiegel nach BilRUG
Änderung der gesetzlichen Grundlagen Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, kurz BilRUG, verpflichtend anzuwenden. Durch das BilRUG verändert sich auch die gesetzliche Grundlage des Anlagenspiegels. Bisher
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (AÜG): Leiharbeiter 2017
Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. April 2017: Die Gesetzesänderung soll der Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen entgegenwirken. Diese Änderung schafft für Unternehmen, welche in größerem Maße Personal
Abzinsung von Pensionsrückstellungen
Die Bundesregierung hat mit Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Änderung des Abzinsungssatzes von Pensionsrückstellungen beschlossen. Die bisher geltende Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Anhang: Ermittlung der Arbeitnehmeranzahl nach HGB
Gemäß § 285 Nr. 7 HGB ist im Anhang einer Kapitalgesellschaft die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen anzugeben. Jedoch gibt das HGB an gleicher Stelle keine Hinweise
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