Der Anhang nach BilRUG für mittelgroße Kapitalgesellschaften
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, kurz BilRUG, verpflichtend anzuwenden. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Anhang, welcher vor allem für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften