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Schlagwort: kein Ordnungsgeldverfahren

Offenlegungsverlängerung

Wichtige Information: kein Ordnungsgeldverfahren bei Nichteinhaltung der Frist zur Offenlegung bis April 2024

Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen die Verlängerung der Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022.
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