Skip to content

Schlagwort: Fristverlängerung

Offenlegungsverlängerung

Wichtige Information: kein Ordnungsgeldverfahren bei Nichteinhaltung der Frist zur Offenlegung bis April 2025

Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen die Verlängerung der Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023.
WEITERLESEN
Offenlegungsverlängerung

Wichtige Information: kein Ordnungsgeldverfahren bei Nichteinhaltung der Frist zur Offenlegung bis April 2024

Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen die Verlängerung der Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022.
WEITERLESEN

Archiv