Monat: Dezember 2017
Ist die Offenlegung des Jahresabschlusses für das vorherige Geschäftsjahr schon erledigt?
Gemäß § 325 HGB haben die gesetzlichen Vertreter von Gesellschaften (z.B. Geschäftsführer) diese folgende Unterlagen offenzulegen: – der festgestellte/gebilligte Jahresabschluss (inkl. Anhang) – der Bestätigungsvermerk (bei prüfungspflichtigen Unternehmen) – der
Neues elektronisches Transparenzregister/Änderungen durch das Geldwäschegesetz (GwG)
Die Bundesregierung hat Ende Juni 2017 relativ kurzfristig im Zusammenhang mit der Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) die Einrichtung eines neuen elektronischen Transparenzregisters beschlossen. Wer ist betroffen? Vor allem Geschäftsführung
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