Wichtige Information: kein Ordnungsgeldverfahren bei Nichteinhaltung der Frist zur Offenlegung bis April 2023
Im folgenden Beitrag erläutern wir Ihnen den Vorschlag zur Erleichterung von Betriebsprüfungen bei Einsatz von Tax Compliance Managementsystemen im Unternehmen.