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Schlagwort: GemHVO

PRC - Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, kommunaler Gesamtabschluss

Erleichterungen für den kommunalen Gesamtabschluss

Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses Gemäß § 112 Abs. 5 HGO haben Gemeinden und Städte den ersten Gesamtabschluss spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2015 aufzustellen. Die Pflicht zur Aufstellung obliegt
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