Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. April 2017: Die Gesetzesänderung soll der Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen entgegenwirken. Diese Änderung schafft für Unternehmen, welche in größerem Maße Personal
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) soll demnächst einer Reform unterworfen werden. Die wichtigsten Änderungen gemäß Referentenentwurf vom 16.11.2015 finden Sie hier im Überblick: Neue Höchstgrenze laut AÜG Es soll eine Höchstgrenze zur Arbeitnehmerüberlassung