Bedeutung von wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen
Bei der Bilanzaufstellung muss zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen unterschieden werden. Ohnehin sind alle wertaufhellenden Tatsachen, die bis zum Abschlussstichtag bekannt geworden sind, bei der Erstellung des Jahresabschlussabschlusses zu berücksichtigen.