Gemäß § 252 Abs. 1. Nr. 5 HGB sind sämtliche Geschäftsvorfälle, die das Wirtschaftsjahr des Unternehmens betreffen, unabhängig ihrer Zahlungen im Jahresabschluss aufzunehmen. Damit soll eine periodengerechtere Ermittlung des Jahresergebnisses erfolgen. Es kann zwischen antizipativen und transitorischen Rechnungsabgrenzungen unterschieden werden. Der transitorische Rechnungsabgrenzungsposten beschreibt Erträge und Aufwendungen, die zu Einnahmen und Einzahlungen im Folgejahr führen. Hierbei handelt es sich um die klassischen Forderungen und Verbindlichkeiten. Der antizipative Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben, die zu Aufwendungen im Folgejahr führen, und Einnahmen, die jedoch erst im neuen Jahr einen Ertrag darstellen. Bei diesen Posten wird ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, der sich in aktive und passive Rechnungsabgrenzung unterscheiden lässt. Wobei die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktiva und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passiva auszuweisen sind.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß §250 Abs. 1 HGB bereits geleistete Zahlungen für Aufwendungen des Folgejahres. Hierunter fallen klassischerweise Aufwendungen für Mieten, Leasing-Sonderzahlungen und Versicherungen. Dabei wird die Zahlung zunächst auf dem Konto „aktive Rechnungsabgrenzung“ geparkt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten an Bank
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird aufgelöst, in dem eine Buchung gegen das entsprechende Aufwandskonto erfolgt. Sofern ein Teil des Betrages auf das alte und der Rest des Betrages auf das neue Jahr entfallen, wird der das alte Jahr betreffende Anteil aufgelöst noch im Berichtsjahr.
Aufwandskonto an Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß §250 Abs. 1 HGB Zahlungen enthalten, welche erst im Folgejahr zu Ertägen führen. Fungiert das Unternehmen als Vermieter und erhält im Vorhinein die Mietzahlungen für einen Zeitraum nach dem Stichtag, ist dies als passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen.
Bank an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird im Folgejahr aufgelöst, in dem das entsprechende Ertragskonto angebucht wird. Auch hier gilt: Sofern ein Teil des Betrages auf das alte und der Rest des Betrages auf das neue Jahr entfallen, wird der das alte Jahr betreffende Anteil aufgelöst noch im Berichtsjahr.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten an Ertragskonto
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