Um eingegangene Pensionsverpflichtungen abzudecken, gibt es die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten. Hierbei ist die Rückdeckungsversicherung als unternehmensexterne Finanzierung in der Praxis die beliebteste Form. Diese wird dabei vom Unternehmen auf das Leben des Versorgungsberechtigten abgeschlossen. Da es hierdurch zu einem Rechtsverhältnis zwischen Unternehmen und dem Versicherer kommt, wirkt sich die Rückdeckungsversicherung nicht auf die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Mitarbeiters aus. Die Versicherung gehört zur Unternehmenssphäre und ist sowohl handels- als auch steuerrechtlich mit dem Aktivwert in der Bilanz zu aktivieren.
Merkmale einer Rückdeckungsversicherung
Grundsätzlich tritt das zusagende Unternehmen als Versicherungsnehmer auf, weshalb es für die Ansprüche und Leistungen aus der Versicherung bezugsberechtigt. Demzufolge liegt die Verfügungsgewalt über sämtliche Rechte aus der Versicherung bei dem Unternehmen. Zudem ist eine Verpfändung der Versicherung an den Arbeitnehmer für den Fall einer Insolvenz des Unternehmens zulässig.
Gestaltungsmöglichkeiten
Mithilfe einer Rückdeckungsversicherung lassen sich vorhandene Risiken unterschiedlich stark absichern. Der Grad der Risikoabsicherung ist unmittelbar von der jeweiligen Gestaltung abhängig. Dabei treten die Rückdeckungsversicherungen in Form von klassischen oder fondsgebundenen Versicherungsprodukten auf. Neben einer Kapital- oder Rentenversicherung können auch Risiko- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen als Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen werden.
Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen den folgenden Modellen:
- Kongruente Rückdeckung
- Quasi-kongruente Rückdeckung
- Partielle Rückdeckung
Bei der kongruenten Rückdeckung entsprechen die garantierten Versicherungsleistungen den zugesagten Versorgungsleistungen. Bei der quasi-kongruenten Rückdeckung werden die garantierten Versicherungsleistungen durch die Überschussanteile ergänzt, um die zugesagten Leistungen vollständig abzudecken. Im Rahmen der partiellen Rückdeckung werden entweder nur Teile der zugesagten Leistungen abgedeckt oder aber die Höhe der garantierten Versicherungsleistungen entspricht nicht den Versorgungsleistungen.
Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Rückdeckungsversicherung gehört zum Vermögen des Unternehmens (Arbeitgeber), da das Unternehmen bezugsberechtigt ist. Der Aktivwert ist zu bilanzieren, die jeweiligen Beiträge zur Rückdeckungsversicherung stellen Betriebsausgaben dar.
Für den Arbeitnehmer hat die Rückdeckungsversicherung daher während der Ansparphase keinerlei steuerliche Auswirkungen. Die Ansprüche des Arbeitnehmers resultieren aus der Pensionszusage, welche er dann in der Bezugsphase zu versteuern hat.
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