Skip to content

PRC-Seminar „Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG“

Auch dieses Jahr hatte die PRC im Rahmen der wiederkehrenden Mandantenveranstaltungen Interessierte zum Informieren und Netzwerken eingeladen. Am Donnerstag, den 14. März 2019 fand unser Seminar zu den Neuerungen im Rahmen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG im Fuldaer Kolpinghaus statt.

Im Teilnehmerkreis bestehend aus Vertretern von Kommunen und Landkreisen führten die Referenten Herr Dr. Albert Post (P+P Rechtsanwaltsgesellschaft mbh), Herr André Kalus (KalusControl Unternehmensberatung) und Prüfungsleiter Herr André Schmidt (PRC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) durch wesentliche Eckpunkte zur erfolgreichen Umsetzung der neuen gesetzlichen Maßgaben.


Der § 2b UStG in der Praxis

Den Anfang machte Herr Schmidt mit einer kurzen Erläuterung der Änderungen des umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriffes für juristische Personen des öffentlichen Rechts und den daraus resultierenden Folgen für Veranlagungszeiträume nach 2020. Diese Ergebnisse wurden dem Plenum anschließend anhand kurzer Praxisbeispiele nähergebracht.

Notwendigkeit der rechtlich vertraglichen Anpassungen

Anschließend referierte Herr Dr. Post über die notwendigen vertraglichen Anpassungen. Er hob vor allem die Bedeutung eines Vertragschecks hervor und gab wertvolle Gestaltungshinweise. Sein Vortrag schloss mit der Vorstellung eines Schemas zur Kategorisierung der Umsätze, um eine praktikable Herangehensweise an die Implementierung zu ermöglichen.

Vier Schritte der Umsetzung

Zuletzt präsentierte Herr Kalus ein geeignetes Modell, um strukturiert zu einer erfolgreichen praktischen und rechtskonformen Umsetzung der neuen Maßgaben zu gelangen. Hierbei hat er den Implementierungsprozess auf nur vier Schritte heruntergebrochen, empfiehlt aber dennoch ein möglichst zeitnahes Herangehen, um die vielseitigen Herausforderungen zu identifizieren und bewältigen zu können.


Bereits während der Vorträge stellte sich heraus, dass bei dieser Thematik noch viele offene Fragen bestehen. Gerade im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzung besteht noch viel Klärungs- und Handlungsbedarf, der einer individuellen Betreuung bedarf. Gestaltend tätig werden können vor allem Kommunen nur noch bis zur Haushaltsaufstellung 2020, da dort bereits die „Netto-Planansätze“ für das Jahr 2021 angesetzt bzw. berücksichtigt werden müssen. Viel Zeit bleibt den juristischen Personen des öffentlichen Rechts demnach nicht mehr.

Haben Sie Fragen zu den Themen des Seminars oder benötigen Sie Handlungsempfehlungen im Rahmen der Umsetzung?
Wir von PRC – Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

Facebook
Twitter
LinkedIn