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Betriebsprüfungen bei Einsatz von Tax Compliance

Betriebsprüfungen bei Einsatz von Tax Compliance

Durch die Pflicht der Überwachung der Regeltreue ergibt sich die Notwendigkeit zur Einführung eines Compliance Systems, um im Fall von Nichteinhaltung rechtlicher Vorschriften, Strafen und Bußgeldern zu entgehen. Das Unternehmen ist für die Einhaltung der Steuergesetzgebung verantwortlich. Dadurch hat insbesondere das Tax Compliance Management System an Bedeutung gewonnen.

Im Dezember 2021 legte die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) der  Bundesregierung einen Vorschlag zur Prüfungserleichterung in Betriebsprüfungen bei Implementierung eines wirksamen und angemessenen Tax Compliance Management Systems (TCMS) vor. Im Rahmen einer Betriebsprüfung muss jedoch in einem ersten Schritt die Wirksamkeit des TCMS, dass dieses zu keinem oder nur unwentlichen steuerlichen Risiko führt, bestätigt werden. Unternehmen, in denen ein solches TCMS implementiert ist, können für die Jahre 2023 bis 2027 an einem Versuch teilnehmen. Dieser Versuch gilt als Testphase zur Untersuchung anderer Prüfungsmethoden.

Durch ein solches Vorgehen können Ressourcen sowohl in der Finanzverwaltung als auch in den Unternehmen gespart werden. Allerdings haben viele Unternehmen noch kein angemessenes TCMS implementiert. Richtlinien zur Ausgestaltung gibt es bislang nicht. Lediglich im Rahmen des IDW Prüfungsstandards oder durch Hinweise der BStBK sind Hinweise auf Möglichkeiten gegeben.

Haben Sie Fragen bezüglich Ihrer Compliance–Strategie und deren Ausgestaltung oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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