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Tax Compliance Management System

Tax

Compliance stellt alle Maßnahmen des Unternehmens dar, welche zur Einhaltung eines regeltreuen Verhaltens der Mitarbeiter führen sollen. Mithilfe von Compliance Management Systemen soll für das Einhalten rechtlicher Vorschriften gesorgt werden. Die Notwendigkeit von einem Compliance System ergibt sich damit aus der Pflicht, die Regeltreue zu überwachen, um Strafen und möglichen Bußgeldern zu entgehen. So ist ein Unternehmen auch zuständig für die Einhaltung der Steuergesetze.

Im Schreiben vom 23. Mai 2016 des BMF wird die Unterscheidung zwischen Anzeige- und Berichtigungspflicht und Selbstanzeige behandelt. Sollten Fehler auftreten, sind Unternehmen gemäß § 153 AO zur Anzeige und Berichtigung verpflichtet. Eine Berichtigung führt lediglich zu einer Nachversteuerung zzgl. Zinsen. Der Zeitraum der Anzeige- und Berichtspflicht endet mit Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 169 ff. AO. Eine Selbstanzeige nach § 371 AO kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen. Um im Zweifelsfall Indizien liefern zu können, dass kein vorsätzliches Handeln vorliegt, sollte ein Tax Compliance Management System eingerichtet werden.

Neben Richtlinien sind Arbeitsanweisungen im Rahmen der Einführung eines Tax Compliance Management Systems festzulegen. Es sind nicht nur Kontrollen in der Buchführung, sondern im gesamtem Prozess zu implementieren. Damit muss, um ein passgenaues Tax Compliance Management System für das jeweilige Unternehmen entwerfen zu können, zunächst die Kenntnis über den Prozess sowie die daraus resultierenden Risiken identifiziert werden. Hierbei zählen zum Beispiel die Systeme und Freigabeprozesse zur Rechnungserstellung sowie die Stammdatenhinterlegung im Rahmen des Umsatzsteuerprozesses als wichtige Eckpfeiler eines Kontrollsystems. Die Kontrollen müssen durch die Verantwortlichen (z. B. einem Compliance Management Beauftragten) entsprechend dokumentiert werden.

Haben Sie Fragen bezüglich Ihrer Compliance–Strategie und deren Ausgestaltung oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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