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Notwendige Angaben von Wahlen in Protokollen von Vereinen

Protokolle von Mitgliederversammlungen bei Vereinen müssen ordentlich und vollständig geführt sein. Vielen ist nicht bekannt, welche Angaben zum Beispiel bei Wahlen des Vorstandes notwendig sind. Ein fehlerhaftes Protokoll kann viele Probleme nach sich ziehen.

Werden Wahlen protokolliert, so dürfen nicht nur die Ja-Stimmen im Protokoll angeben werden. Sowohl die Nein-Stimmen als auch die Enthaltungen müssen in einem ordnungsgemäßen Protokoll enthalten sein. Sind diese nicht angegeben, so kann nicht explizit nachvollzogen werden, ob die Ja-Stimmen zur Entscheidungsfindung ausreichend sind. Denn ohne diese Information geht aus dem Protokoll nicht heraus, ob die absolute oder relative Mehrheit vorliegt. Eine Abstimmbarkeit zwischen Protokoll und Satzung kann nur durch ein vollständiges und ordentliches Protokoll gewährleistet werden.

Haben Sie Fragen bezüglich rechtlicher Grundlagen oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses Ihres Vereins? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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