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Bewertung von Wertpapieren

Grundsätzlich gilt für die Bewertung von Wertpapieren, dass gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB die Anschaffungskosten nicht überschritten werden dürfen. Nach Abs. 3 gilt weiterhin, dass außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorzunehmen sind. Bei Finanzanlagen darf eine Abschreibung auch bei nicht voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgen.

Wenn ein Unternehmen nun Aktien zu einem Preis von 35 EUR/Aktie erwirbt, sind die Aktien höchstens zu diesen Anschaffungskosten anzusetzen. Wenn nun am 31.12.2019 der Börsenkurs bei 50EUR/Aktie liegt, darf in der Bilanz eine Aktie trotzdem höchstens mit 35 EUR/Aktie bewertet werden.

Die Corona-Krise nahm einen starken Einfluss auf die Weltwirtschaft, aufgrund dessen die Börsenkurse drastisch sanken. Doch dieser starke Einbruch erfolgte erst im März 2020. Wie sind nun die Aktien zum 31.12.2019 zu bewerten?

Nehmen wir an, dass aufgrund der Corona-Krise der Börsenkurs von 50EUR/Aktie auf 25 EUR/Aktie zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses gefallen ist.

Gemäß des Vorsichtsprinzips könnte argumentiert werden, dass bereits in der Handelsbilanz zum 31.12.2019 eine Abschreibung erfolgen kann/soll. Dem Vorsichtsprinzip steht jedoch das Stichtagsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr.  3 HGB entgegen. Damit wird dem Vorsichtsprinzip eine Grenze gesetzt. Eine Verschiebung des Ergebnisses ist damit ausgeschlossen. Dies wurde auch durch eine Stellungnahme des IDW festgestellt. Diese allgemeine Argumentation trifft auch auf die Auswirkungen durch das Corona-Virus zu, da dieser nach herrschender Meinung als wertbegründende Ereignisse anzusehen sind.

Damit darf eine „vorgezogene“ außerplanmäßige Abschreibung nicht vorgenommen werden und die durch das Unternehmen erworbenen Aktien sind weiterhin mit 35 EUR/Aktie zum Stichtag 31.12.2019 zu bewerten.

Haben Sie Fragen bezüglich der Bewertung Ihrer Wertpapiere oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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