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Gewinnermittlung bei Non-Profit-Organisationen

Vereine und Stiftungen können zwischen der Erstellung eines Jahresabschlusses und einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung wählen. Doch welches Prinzip liegt hinter der jeweiligen Gewinnermittlungsmethode und welche eignet sich nun besser für die Gewinnermittlung einer Non-Profit-Organisation?

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. eines Anhangs, hierbei gilt das Prinzip der Periodenabgrenzung. Dabei erfolgt die Zurechnung der Erträge und Aufwendungen zu der Periode, in der sie wirtschaftlich entstanden sind. Dies führt zu einem erhöhten Erstellungsaufwand. Dennoch lassen sich auf Basis eines Jahresabschlusses verlässlichere Zahlen erzielen.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung hingegen folgt dem Zufluss-Abflussprinzip. Der Zahlungszeitpunkt ist dadurch der für die Zurechnung zur jeweiligen Periode ausschlaggebende Punkt. Diese Methode ist in ihrer Erstellung deutlich einfacher. Hierbei muss jedoch die Unterscheidung nach den Sphären der Gemeinnützigkeit erfolgen.

Insgesamt ist damit keine der beiden Gewinnermittlungsarten der anderen vorzuziehen und muss von der Organisation des Vereins oder der Stiftung abhängig gemacht werden. Gerade größere Stiftungen nutzen den Jahresabschluss zur Gewinnermittlung.

Haben Sie Fragen bezüglich der Gewinnermittlungsart ihrer Non-Profit-Organisation oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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