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PRC-Fachtagung zur Umsatzbesteuerung der Kommunen nach § 2b UStG

PRC Logo3 Wirtschaftsprüfer Fulda

Städte, Gemeinden, Landkreise und kirchliche Einrichtungen werden ab 2021 stärker mit Umsatzsteuer belastet. Aufgrund der EU-Richtlinie aus 2016 werden an den Gesetzgeber neue Anforderungen an das Umsatzsteuergesetz gestellt, die die Klassifizierung juristischer Personen des öffentlichen Rechts als umsatzsteuerlicher Unternehmer grundlegend verändern.

Dies stellt insbesondere die öffentliche Verwaltung vor besondere Herausforderungen, wenn plötzlich banale Sachverhalte des kommunalen Alltags umsatzsteuerpflichtig werden. Dies kann Friedhofspflege, die Veranstaltung von Märkten und den Verleih von Schneepflügen betreffen.

Im Rahmen der wiederkehrenden Mandantenveranstaltungen hat die PRC Interessierte zum Informieren und Netzwerken eingeladen. Die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Wendelin H. Priller und Wirtschaftsprüfer Stefan Amberg der PRC konnten zahlreiche Vertreter von Kommunen aus den Landkreisen Fulda, Main-Kinzig und Vogelsberg zur Fachtagung im ITZ Tagungszentrum Fulda begrüßen, um auf die Herausforderungen dieses Themas aufmerksam zu machen.

Im Teilnehmerkreis bestehend aus Vertretern von Kommunen und Landkreisen führten die Referenten Rechtsanwalt Dr. Albert Post (P+P Rechtsanwaltsgesellschaft mbh),  Herr André Kalus (KalusControl Unternehmensberatung) und Wirtschaftsprüfer André Schmidt (PRC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) durch wesentliche Eckpunkte zur erfolgreichen Umsetzung der neuen gesetzlichen Maßgaben.


Der § 2b UStG – Anwendungsbeispiele aus der Praxis

Der erste Vortrag von Wirtschaftsprüfer André Schmidt verdeutlichte zunächst die Änderungen des umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriffes für juristische Personen des öffentlichen Rechts und daraus resultierender Folgen für Veranlagungszeiträume nach 2020. Anschließend wurden dem Plenum konkrete Anwendungsbeispiele und insbesondere kritische Sachverhalte nähergebracht.

USt-freie Leistungen – kommunale Gestaltungsspielräume

Anschließend referierte Rechtsanwalt Dr. Post über die notwendigen vertraglichen Anpassungen und die möglichen kommunalen Gestaltungsspielräume. Er hob vor allem die Bedeutung eines Vertragschecks hervor und gab wertvolle Gestaltungshinweise. Sein Vortrag schloss mit der Darstellung der umsatzsteuerlichen Befreiungsmöglichkeiten und einigen sonstigen praktischen Hinweisen.

Erfahrungsbericht zum § 2b UStG

Zuletzt präsentierte Herr Kalus ein geeignetes Modell, um strukturiert zu einer erfolgreichen praktischen und rechtskonformen Umsetzung der neuen Maßgaben zu gelangen. Er verdeutlichte, dass angefangen bei einer IST-Anlayse, das Ziel ein eingerichtetes internes Steuerkontrollsystem (Tax Compliance System) sein sollte, um ein sicheres Handeln im Umgang mit den steuerlichen Herausforderungen zu gewährleisten. Hierfür empfiehlt er ein möglichst zeitnahes Herangehen, um die vielseitigen Herausforderungen zu identifizieren und bewältigen zu können.


Bereits während der Vorträge stellte sich heraus, dass bei dieser Thematik noch viele offene Fragen bestehen. Gerade im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzung besteht noch viel Klärungs- und Handlungsbedarf, der einer individuellen Betreuung bedarf. Gestaltend tätig werden können vor allem Kommunen nur noch bis zur Haushaltsaufstellung 2020, da dort bereits die „Netto-Planansätze“ für das Jahr 2021 angesetzt bzw. berücksichtigt werden müssen. Viel Zeit bleibt den juristischen Personen des öffentlichen Rechts demnach nicht mehr.

Haben Sie Fragen zu den Themen des Seminars oder benötigen Sie Handlungsempfehlungen im Rahmen der Umsetzung?
Wir von PRC Treuhand & Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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