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Neue Heubeck-Richttafeln: Belastung für die Unternehmen

Zum 20. Juli 2018 hat die Heubeck AG erstmals nach 13 Jahre aktualisierte Richttafeln (RT 2018 G) veröffentlicht. Grund hierfür ist vor allem die weiter gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland.

Seit Jahren stellt das Thema Pensionsrückstellungen insbesondere den deutschen Mittelstand ständig vor neue Herausforderungen, nicht zuletzt, da nach der Abkehr des Handelsrechts vom steuerlichen Zinssatz von 6 % latente Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss entstehen. Durch die Anpassung des zu verwendenden Zinssatzes im Jahre 2016 konnte durch die Erweiterung des Referenzzeitraums von sieben auf zehn Jahre eine kurzfristige Entlastung erreicht werden.

Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen sind jedoch nicht nur der Zinssatz, sondern u. a. auch biometrische Faktoren entscheidend. Der biometrische Faktor „Lebenserwartung“ wird durch die Heubeck-Richttafeln berücksichtigt. Diese Richttafeln können für die Bewertung sowohl nach steuerrechtlichen als auch handelsrechtlichen Grundsätzen genutzt werden. Für die steuerliche Anerkennung ist derzeit jedoch noch ein Schreiben des BMF nötig.

Sicher ist, dass die erstmalige Anwendung angepassten Richttafeln zu höheren Pensionsrückstellungen und einer Ergebnisbelastung führen wird. Es werden jedoch geringere Ausmaße erwartet, als die, die vor 13 Jahren durch die Einführung der RT 2005 G entstanden. Der entsprechende Effekt ist von den individuellen Strukturen jedes Unternehmens abhängig. Erwartet werden Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz in Höhe von bis zu 1,5 % und in der Handelsbilanz bis zu 2,5 %. Dies führt unweigerlich zu sinkenden Ergebnisses und somit zu einer Eigenkapitalbelastung. Die Entlastung der Zinsanpassung aus 2016 wird folglich konterkariert. Unternehmen, deren Bilanz besonders von den Pensionsrückstellungen geprägt sind, werden hier wesentliche Einflüsse wahrnehmen.

Wir empfehlen dringend, mit den wirtschaftlichen Beratern und den Aktuaren, die Folgen frühzeitig zu analysieren und entsprechenden Anpassungen der Planungen für das Jahr 2018 sowie der mittel- bis langfristigen Prognosen vorzunehmen.

Haben Sie Fragen zu Pensionsrückstellungen oder weiteren Themen zum Jahresabschluss? Wir von PRC – Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

 

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