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Gründung einer Kapitalgesellschaft 

Gründungsprozess

Ist die Entscheidung über die Rechtsform der GmbH getroffen, bedarf es der Handelsregisteranmeldung. Diese Anmeldung ist konstitutiv, sodass die GmbH erst mit dieser Eintragung besteht. Um die neugegründete Gesellschaft in der Rechtsform GmbH zum Handelsregister anzumelden, bedarf es wiederum eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags. 

Bis zum Abschluss der notariellen Beurkundung des Gesellschafters handelt es sich um eine Vorgründungsgesellschaft. Hierbei handelt es sich i. d. R. Um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Alternativ kann auch eine OHG bestehen, sofern bereits zu diesem Zeitpunkt ein Handelsgewerbe betrieben wird. Die Gesellschafter haften entsprechend mit ihrem privaten Vermögen. 

Ist die notarielle Beurkundung erfolgt, muss die Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Voraussetzung für die Anmeldung ist gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG, dass von jedem Gesellschafter mindestens 1/4 des Nennbetrages eingezahlt wurde. In dieser Zwischenzeit handelt es sich um eine GmbH i. G. Diese Vor-GmbH besteht bis zur Eintragung und ist bereits. Diese ist Teilrechtsfähig und jedoch haften die Gesellschafter bis zur Eintragung weiterhin solidarisch (§ 11 GmbHG). 

Ist die Entscheidung auf die Rechtsform der AG gefallen, so sind ebenfalls die 3 Stufen der Vorgründungsgesellschaft, die Vor-GmbH und die eingetragene und rechtsfähige AG erkennbar. Die Haftung bis zur Eintragung ist analog der GmbH.  Bei einer AG ist gemäß § 32 AktG ein Gründungsbericht zu erstellen. Weiterhin haben die Gründer den ersten Aufsichtsrat und den ersten Abschlussprüfer wählen. Durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates ist der Hergang der Gründung zu prüfen (§ 33 AktG). Unter den Voraussetzungen des Abs. 2 ist unter gewissen Voraussetzungen die Prüfung durch einen Prüfer durchzuführen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates zu den Gründern gehört. Der Umfang dieser Prüfung wird gemäß § 34 AktG eingegrenzt. Damit ist der Aufwand einer AG Gründung deutlich umfangreicher als die Gründung der GmbH.

Haben Sie Fragen zum Gründungsprozess einer Kapitalgesellschaft, den einzelnen Gesellschaftsformen oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses
Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne.
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