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Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Personen- und Kapitalgesellschaften

Grundsätzlich ist zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Die Gesellschaftsform hat Auswirkungen auf verschiedene Aspekte, sodass eine Entscheidung für eine der Gesellschaftsformen eine wichtige Entscheidung für ihre Unternehmensgründung darstellt. Die Personengesellschaft ist keine juristische Person und somit nicht rechtlich selbstständig. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerliche Rechts, die Partnerschaftsgesellschaft und die Personenhandelsgesellschaft mit ihren Ausprägungen. Die Kapitalgesellschaften stellen eine rechtlich selbstständige juristische Person dar. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die GmbH und die AG. Es ergeben sich insbesondere Unterschiede bei der Gründung, Vertretung und Haftung der Gesellschafter. 

Gründung 

Bei Personengesellschaften müssen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, um ein Ziel zu erreichen. Es genügt bei der Gründung ein formfreier Gesellschaftsvertrag. Dadurch, dass keine Mindesteinlage getätigt werden muss bei der Gründung einer Personengesellschaft stellt dies eine der Vereinfachungen in Gründungsprozess dar. An diesem Punkt setzt ein Unterschied zu den Kapitalgesellschaften an, dem bei deren Gründung ist zwingend eine Mindesteinlage zu tätigen (u. a. 25.000 € bei einer GmbH bzw. 50.000 € bei einer AG). Die Kapitalgesellschaft muss mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet werden, welcher durch einen Notar abgesegnet werden muss. Weiterhin muss eine Eintragung in das Handelsregister eingetragen erfolgen.

Geschäftsführung und Vertretung 

Bei Personengesellschaften gilt grundsätzlich, dass die Geschäftsführung durch die Gesellschafter übernommen wird. Bei Kapitalgesellschaften ist der Gesellschafter und der Geschäftsführer getrennt voneinander zu betrachten. Der Geschäftsführer gilt als angestellter der Gesellschaft. Bei Personengesellschaften haben alle Gesellschafter die Vertretung inne 

Haftung

Auch bei der Haftung ergeben sich Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Gesellschafter von Personengesellschaften haften mit ihrem Privatvermögen. Die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften haften hingegen nur mit ihrer Stammeinlage.

Haben Sie Fragen zu den einzelnen Gesellschaftsformen oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses
Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne.
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