Skip to content

FRAUD: Prävention, Aufdeckung und Aufklärung – Compliance-Management-Systeme im Mittelstand

„Fraud“ (engl. „Betrug, Täuschung) gilt als Synonym für Wirtschaftskriminalität im Allgemeinen und Unternehmenskriminalität im Besonderen Unter Unternehmenskriminalität versteht man systematische Gesetzesverstöße durch Unternehmen. Oft haben diese Handlungen große Schäden zu Folge. Das diese Thematik auch kleinere Unternehmen, soziale Einrichtungen oder gar Kommunen betrifft, wird alltäglich in den Medien bekannt. (Quelle: Osthessen-News; Neues Gescher)

Unterstützung bei der Einführung und Prüfung von Compliance-Management-Systemen

Um Verstöße gegen Gesetze und interne Regeln zu verhindern gibt es Compliance-Management-Systeme (CMS). Was aufgrund des anglizistischen Begriffes zunächst nur auf eine Instanz in Großunternehmen hindeutet, findet sich vielfach auch im deutschen Mittelstand wieder.  Der Berufsverband der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierzu einen Standard entwickelt (IDW PS 980: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliace Management Systemen), um sachgerecht und zielführend das bestehende Kontrollsystem zu untersuchen.

Die Prüfung des CMS-Systems

Eine solche Prüfung nach dem vorgenannten Standard soll die Eintrittswahrscheinlichkeit von Fraud, Reputations- und Vermögensschäden zur Verringerung von Haftungschäden der gesetzlichen Vertreter vermindern.

Unterstützung durch Wirtschaftsprüfer

Aufgrund der vielfältigen Erfahrung in vielen Unternehmen, Einrichtungen, öffentlichen Körperschaften und Verbänden können Wirtschaftsprüfer bei der Konzeption, dem Aufbau und der Implementierung von Compliance-Management-Systemen einen wichtigen Dienst leisten. Auch die Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften für Teilbereiche des CMS kann durch Workshops zur Identifizierun g von Zielen und Risiken bei der Erarbeitung von Compliance relevanten internen Kontrollen durchgeführt werden.

Compliance Audits

Auch wenn ein Kontrollsystem bereits optimal eingerichtet ist, ist es wichtig etwaige Unwägbarkeiten rechtzeitig zu erkennen, um etwaige Schäden zu begrenzen. Hierzu werden nicht angekündigte, anlassunabhängige Untersuchungen durchgeführt, die dem Unternehmen als „Zustandsbericht“ des Compliance-Management-Systems/Kontrollsystem dienen können. Im Rahmen der Untersuchung wird zunächst der Aufbau und danach in Stichproben die Funktion der Kontrollen geprüft.

Fraud Investigations

Im Verdachtsfall wird zur Aufklärung von Fraud eine spezielle Untersuchung (Fraud Investigation) durchgeführt. Verdachtsmomente entstehen in der Regel während einre Jahresabschluss- oder einer Revisionsprüfung. Mit einer solchen Prüfung gehen die gesetzlichen Vertreter ihrer Pflicht nach Vermögensschädidigungen zu vermeiden. Die Ergebnisse einer Fraud Investigation können zur Durchsetzung von Versicherungsansprüchen oder in der Auseinandersetzung mit externen Dritten verwendet werden. Der Umfang einer solchen Untersuchung schwankt stark vom beurteilenden Sachverhalt und der notwendigen Maßnahmen (z.B. Interviews mit Mitarbeitern, Hintergrundrecherchen, Daten- und Prozessanalysen, etc.) ab.

Zur Aufklärung von Fraud-Sachverhalten im Verdachtsfall werden spezielle Untersuchungen (Fraud Investigations) durchgeführt, um im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung/Revisionsprüfung aufgetretenen Indikatoren nachzugehen. Die gesetzlichen Vertreter sollen dafür Sorge tragen, dass Verdachtsmomente aufgeklärt und somit Vermögensschäden frühestmöglich zu vermeiden. Treten Verdachtsmomente auf, so ist eine Untersuchung der Kontrollinstrumente dringend zu empfehlen.

Dokumentation der Ergebnisse

Berufsüblich werden Ergebnisse aus einer Fraud Investigation in einem Bericht zusammengefasst, welcher den Adressaten zur Verfügung gestellt wird. Wirtschaftsprüfungssgesellschaften unterstüzten ihre Mandaten auch bei der Identifikation und der Optimierung der Systeme zur Unternehmensführung (Governance Systeme) im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und sehen Sie mögliche Schwächen im internen Kontrollsystem ihres Unternehmens? Können Sie als Geschäftsführer/Bereichsleiter für diese Schädigungen zur Verantwortung gezogen werden? Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung möglicher Schwächen. Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung!

Facebook
Twitter
LinkedIn