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Kirchliches Rechnungswesen: Herausforderungen der Doppik

„Vertrauen braucht Transparenz und Kontrolle“

Die Vermögens- und Finanzlage der Kirchen und ihrer Einrichtungen sind seit einiger Zeit zunehmend mehr Gegenstand der öffentlichen Diskussionen.

Es wird den Kirchen vorgeworfen zu viel Geld vom Staat zu erhalten, bei zu geringer Kontrolle und Transparenz bezüglich der Mittelverwendung.

Die Möglichkeiten dem öffentlichen Meinungsbild entgegenzuwirken, sind Transparenz, Kontrolle und ein zweckgerichtetes, den Informationsbedürfnissen des Adressaten angepasstes neues kirchliches Rechnungswesen. Dies gilt sowohl für die römisch-katholische als auch die evangelische Kirche.

Kirchliche Einrichtungen sollten daher ein kaufmännisches Rechnungswesen mit doppelter Buchführung einführen, außerdem sollten einheitliche Bewertungsmaßstäbe nach kaufmännischen Gesichtspunkten für alle Vermögensgegenstände gelten und, soweit es sich um verschiedene Vermögensbereiche handelt, sollte ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt werden.

Ziel sollte sein, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des gesamten Ressourcenverbrauchs auch der künftigen Leistungen (Rückstellungen, Altersvorsorge etc.) sowie eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse und allgemein eine vergleichbare Kostentransparenz ermöglichen. Im Vergleich zur jetzt vorherrschenden Methode der Kameralistik ist durch die Transparenz der Finanzlage ein besseres Finanzmanagement möglich.

Die Umstellung auf die Doppik-Buchhaltung

Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik-Buchhaltung wurde bereits im kommunalen Bereich in den vergangenen Jahren unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern vorgenommen und gehandhabt.

Die kommunalen Erfahrungen zeigen, dass die Umstellung geplant und vorbereitet werden muss und letztendlich auch ihren Preis hat. Hinzu kommt noch bei größeren Vermögenseinheiten die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. unter Einbeziehung eines internen Kontrollsystems, um auch hier die Vorgänge transparent zu machen und die kirchlichen Einrichtungen vor Vermögensverlusten zu schützen.

Durch die immer größer werdenden Kirchengemeinden ist es notwendig auch auf unterer Ebene schrittweise ein Rechnungswesen einzuführen, welches sich am kaufmännischen Rechnungswesen orientiert und insoweit eine vollständige Bilanzierung des kirchlichen Vermögens und der Schulden vorsieht.

Das bisher kameralistische Buchführungssystem wird künftig ersetzt werden durch ein ressourcenorientiertes Rechnungswesen mit Vermögens-, Finanz- und Ergebnisrechnung. Die Umstellungsvorgänge nehmen viel Zeit in Anspruch und können ohne externe Mitwirkung von Fachkräften durch die kirchlichen Einrichtungen in der Regel nicht geleistet werden.

Haben Sie Fragen zur Umstellung der Buchhaltung auf die Doppik oder weiteren Themen zum kirchlichen Rechnungswesen? Wir von PRC – Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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