Im Rahmen der wiederkehrenden Mandantenveranstaltungen hat die PRC Interessierte insbesondere aus dem Wartburgkreis zum Informieren und Netzwerken eingeladen. Am Montag, den 18. November 2019 fand unser Seminar zum Erfahrungsaustausch im Rahmen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG im Schloss Dermbach statt.
Im Teilnehmerkreis bestehend aus Vertretern von Kommunen und Landkreisen führten die Referenten Herr Dr. Albert Post (P+P Rechtsanwaltsgesellschaft mbh), Herr André Kalus (KalusControl Unternehmensberatung) und Wirtschaftsprüfer Herr Stefan Amberg (PRC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) durch wesentliche Eckpunkte zur erfolgreichen Umsetzung der neuen gesetzlichen Maßgaben.
Der § 2b UStG – Anwendungsbeispiele aus der Praxis
Den Anfang machte Herr Amberg mit einer kurzen Erläuterung der Änderungen des umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriffes für juristische Personen des öffentlichen Rechts und den daraus resultierenden Folgen für Veranlagungszeiträume nach 2020. Anschließend wurden dem Plenum konkreten Anwendungsbeispiele und insbesondere kritische Sachverhalte nähergebracht.
USt-freie Leistungen – kommunale Gestaltungsspielräume
Anschließend referierte Herr Dr. Post über die notwendigen vertraglichen Anpassungen und die möglichen kommunalen Gestaltungsspielräume. Er hob vor allem die Bedeutung eines Vertragschecks hervor und gab wertvolle Gestaltungshinweise. Sein Vortrag schloss mit der Darstellung der umsatzsteuerlichen Befreiungsmöglichkeiten und einigen sonstigen praktischen Hinweisen.
Erfahrungsbericht zum § 2b UStG
Zuletzt präsentierte Herr Kalus ein geeignetes Modell, um strukturiert zu einer erfolgreichen praktischen und rechtskonformen Umsetzung der neuen Maßgaben zu gelangen. Er verdeutlichte, dass angefangen bei einer IST-Anlayse, das Ziel ein eingerichtetes internes Steuerkontrollsystem (Tax Compliance System) sein sollte, um ein sicheres Handeln im Umgang mit den steuerlichen Herausforderungen zu gewährleisten. Hierfür empfiehlt er ein möglichst zeitnahes Herangehen, um die vielseitigen Herausforderungen zu identifizieren und bewältigen zu können.
Bereits während der Vorträge stellte sich heraus, dass bei dieser Thematik noch viele offene Fragen bestehen. Gerade im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzung besteht noch viel Klärungs- und Handlungsbedarf, der einer individuellen Betreuung bedarf. Gestaltend tätig werden können vor allem Kommunen nur noch bis zur Haushaltsaufstellung 2020, da dort bereits die „Netto-Planansätze“ für das Jahr 2021 angesetzt bzw. berücksichtigt werden müssen. Viel Zeit bleibt den juristischen Personen des öffentlichen Rechts demnach nicht mehr.
Haben Sie Fragen zu den Themen des Seminars oder benötigen Sie Handlungsempfehlungen im Rahmen der Umsetzung?
Wir von PRC – Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!