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Liquiditätsplanung und –engpässe in Zeiten von Corona

PRC - Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gemeinnützigkeit, Stiftungen

Die Zahlungsfähigkeit im Blick zu behalten ist gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, ein Muss, damit ein frühzeitiges Handeln möglich ist. Aufgrund der schwierigen Corona-bedingten Situation wurden bereits die Insolvenzregeln durch das Justizministerium gelockert. Trotz allem – um die Zahlungsfähigkeit im Blick zu haben – ist eine detaillierte und frühzeitig problemaufdeckende Liquiditätsplanung unerlässlich. Denn es sollte verhindert werden, sich mit dem Insolvenzrecht befassen zu müssen.

Bisheriges Recht verpflichtete die Geschäftsführer innerhalb von 3 Wochenb nach Eintritt eines Insolvenzeröffnungsgrundes einen Insolvenzantrag zu stellen, um selbst keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Durch Corona sind allerdings auch eine Reihe von gut laufenden Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Kann erwartet werden, dass ein solch „gesundes“ Unternehmen nach der Krise wieder aus eigenen Kräften auf die Beine kommt, dann muss nach dem COVInsAG kein Insolvenzantrag innerhalb dieser Frist gestellt werden. Die Insolvenzantragspflicht wurde bis zum 30. September ausgesetzt. Hierbei ist jedoch wichtig, nachweisen zu können, dass die Zahlungsschwierigkeiten nicht bereits zum 31.12.2019 bestanden.

Ein häufiger Fehler bei der Liquiditätsplanung ist, dass die Zahlungsziele der Kunden nicht einkalkuliert werden. Aufgrund der Corona-bedingten Absatzschwierigkeiten u. a. begingt durch Produktions- und Lieferengpässe entsteht in der gesamten Wertschöpfungskette eine Verzögerung des Geldflusses. Daher kann gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ein außer Acht lassen der Zahlungsziele katastrophale Auswirkungen haben.

Aktives Liquiditätsmanagement stellt Unternehmen derzeit vor Schwierigkeiten, denn es gilt, einige Aspekte zu beachten. Natürlich sind weiterhin die typischen Faktoren wie die Ausschöpfung von Skonti-Möglichkeiten und Factoring geeignete Maßnahmen, um die Liquidität zu erhöhen. Jedoch muss sich zusätzlich mit den neuen durch Corona entstandenen Regelungen befasst werden, um mithilfe dieser die Liquiditätsengpässe so gering wie möglich zu halten. So kommt auch in Betracht, Fördermöglichkeiten und staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Steuerstundungen und Anträge auf Vorauszahlungsanpassungen sowie weitere Entlastungsanträge können auch zur Reduzierung von Liquiditätsengpässen beitragen. Infolge der krisenhaften Situation ist die größte Herausforderung der Zeitdruck dem die Planung obliegt.

Haben Sie Fragen bezüglich Ihrer Liquiditätsplanung oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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