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Rückzahlungen von Corona-Hilfen

Corona-Hilfen

Viele Unternehmen sind besser durch die Corona-Krise gekommen als angenommen. Viele dieser Unternehmen haben Corona-Soforthilfen erhalten. Wurden Billigkeitsleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen, droht die Rückzahlung der erhaltenen Hilfen.

Die Soforthilfen waren dazu bestimmt, Liquiditätsengpässe zu verhindern und die Verbindlichkeiten weiterhin bedienen zu können. Viele Unternehmen haben zu hohe Hilfen erhalten, da die Einnahmen und die Corona-Hilfen in Summe die zu bedienenden Verbindlichkeiten überstiegen haben.

Sollten zu hohe Corona-Hilfen erhalten worden sein, dann sollten die Unternehmen dies selbst der Bewilligungsstelle melden. Wird dies erst bei der Steuererklärung des Jahres 2020 deutlich, dann drohen verzinste Rückforderungen. Strafrechtliche Konsequenzen kommen unter Umständen noch hinzu.

Haben Sie Fragen bezüglich der Corona-Soforthilfen oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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