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Soll die Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG wieder verschoben werden?

Verlängerung der Übergangsfrist

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 des Bundesministeriums für Finanzen, sieht nach dem derzeitigen Stand eine weitere Verschiebung der Übergangsregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts vor – und zwar erneut zwei Jahre bis einschließlich dem 31. Dezember 2026.

Als Gründe werden im Wesentlichen die hohen administrativen wie auch finanziellen Herausforderungen aufgeführt, mit denen sich im Rahmen der Würdigungsarbeiten die juristischen Personen konfrontiert sehen.

Zudem bestehen grundlegende Anwendungsfragen, welche einer rechtssicheren und fristgerechten Umsetzung entgegenstehen.

Dennoch empfehlen wir Ihnen sich weiterhin mit der Umsetzung zu beschäftigen. Da die Verlängerung nicht verabschiedet ist, sollte weiterhin die Anwendung ab 1. Januar 2025 im Blick behalten werden.

Haben Sie Fragen bezüglich der Anwendung des § 2b UStG oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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