Soziale Einrichtungen (z. B. Altenpflegeheime, Rettungsdienste, Jugendhilfeeinrichtungen, etc.) und sonstige Non-Profit-Organisationen unterliegen oftmals satzungsgemäßen Anforderungen hinsichtlich der Prüfung ihrer Rechnungslegung. Auch die Grundsätze für die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung lt. Haushalts- oder Wirtschaftsplan sind zu beachten und ggf. zu prüfen.
Aufgrund unserer Expertise im sozialen und kirchlichen Sektor wissen wir, worauf besonders zu achten ist und bewahren die Einrichtungsleitung vor ungewollten Risiken.
Auch wenn die Satzung keine Prüfung der Rechnungslegung vorsieht, treten rechnungslegungsfremde Komponenten (z. B. Compliance-Themen, Verwendung von Spendengeldern, Einhaltung von ethischen Gesichtspunkten) in der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr in den Vordergrund.
Verfehlungen hierbei können enorme Ruf- und Vermögensschäden verursachen, die auch kurz- und mittelfristig zu Einnahmeverlusten führen.
Mit unserem Fachwissen im Non-Profit-Bereich sorgen wir für eine anforderungsgerechte Prüfung der satzungsgemäßen Vorgaben und unterstützen Sie bei der Implementierung und Ordnungsmäßigkeit Ihrer Compliance-Systeme.