Der Prozess der Jahresabschlusserstellung für die Kommunen ist für die vielfach ausschließlich kameral geschulten Mitarbeiter mit langer Berufserfahrung und eher geringen Kenntnissen des Handelsrechts mit hohen Risiken behaftet.
Eine Studie einer großen Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zeigt, dass über 80 % der befragten Kommunen sich externer Hilfe bedienen, d. h. ihr Personal schulen lassen – und das nicht nur zu Zeiten des Umstellungsprozesses auf die Doppik. Die Doppik unterliegt aufgrund neuer Rechtssprechungen und Änderungen stetiger Wandlung, die aktuelles Wissen der Mitarbeiter erfordert. Über 50 % der befragten Kommunen sehen weiterhin auch Bedarf bei der Bewertung des aktivierten Vermögens und deren bilanzielle Auswirkungen.
Fragen Sie uns nach aktuellen Schulungsmaßnahmen speziell für kameral geschulte Mitarbeiter!
Als Folge der hohen Kostenbelastung im Verwaltungsbereich werden Modelle der interkommunalen Zusammenarbeit ausgearbeitet, die z. B. den Zusammenschluss von Verwaltungsbereichen (z. B. Rechnungswesen) zur Hebung von Synergieeffekten vorsehen.
Aus unserer Erfahrung bei vielen Kommunen bieten wir Ihnen hier Lösungsmöglichkeiten, den Jahresabschluss unter Beachtung der Unabhängigkeitsvorschriften des § 319 Abs. 2 HGB effizient und gleichzeitig sachgerecht zu prüfen.
Wir sind Spezialisten auf diesem Gebiet: Unsere Fachleute schulen Mitarbeiter der Rechnungsprüfungsämter – und somit vielleicht sogar den Prüfer Ihrer Verwaltung!