Durch den coronabedingten starken Einbruch der Weltwirtschaft und damit einhergehender schlechterer Auftragslage bei gleichbleibenden Fixkosten, ist es für Unternehmen von besonderer Bedeutung, dass ein gutes Forderungsmanagement eingerichtet ist. Es muss gewährleistet sein, dass die bestehenden Forderungen auch bedient werden, um den eigenen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Neben der zeitnahen Rechnungsstellung ist es essentiell, dass Sie Ihren Kunden eine Frist setzen. Durch eine Frist entsteht die Grundlage für einen Zahlungsverzug nach § 286 BGB. Gemäß § 286 BGB entsteht sofortiger Verzug, sobald die Fälligkeit nicht eingehalten wurde. Tritt der Fall des Verzugs des Schuldners ein, sollte direkt ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Um einen Überblick über die Fälligkeiten und die Zahlungseingänge zu haben, sollten bestenfalls täglich die Zahlungseingänge überprüft werden. Sollte es nach mehrmaligem Mahnen nicht zur Zahlung kommen, sollte man sich auf juristischem Wege den Anspruch sichern.
Neben dem zügigen Ablauf der Rechnungsstellung und der ggf. notwendigen Mahnungen, sollte durch das Forderungsmanagement die Zahlungsfähigkeit der Kunden im Blick behalten werden. Negative Berichterstattungen über einen Kunden können ein Indiz für Probleme sein, aber auch ein geändertes Zahlungsverhalten kann auf Zahlungsprobleme hindeuten. Achten Sie daher darauf, ob sich bei Ihren Kunden das Zahlungsverhalten ändert. Werden Rechnungen plötzlich nicht mehr zeitnah bezahlt, was sonst immer der Fall war? Fragt der Kunde nach einem Zahlungsaufschub? Diese Fragen können Ihnen für einen einfachen Einstieg zur Verbesserung Ihres Forderungsmanagements dienen.
Haben Sie Fragen bezüglich der Einrichtung eines guten Forderungsmanagements zur Sicherung Ihrer Liquidität oder zu Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!