Die Ladung zur Gesellschafterversammlung: Nur eine Formalie?
In § 51 GmbHG ist die Form der Einberufung zu einer Gesellschafterversammlung geregelt. Gemäß Absatz 1 hat die formelle Einladung mit der Frist von mindestens einer Woche zu erfolgen. Der Zweck der Versammlung ist dabei jederzeit anzukündigen. Die Sat...
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