Um die Ausbeutung von Menschen zu verhindern, Kinderarbeit zu unterbinden und Umweltstandards einzuhalten, wurde mit dem Lieferkettengesetz eine Grundlage zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten geschaffen. Das verabschiedete Gesetz gilt für alle größeren Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Diese haben jedoch die Verpflichtung, die Zulieferer auf Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards zu beurteilen und entsprechende Dokumentationen zu erstellen.
Im Lieferkettengesetz wird insbesondere auf die Verhinderung folgender Bereiche abgezielt:
- Sklaverei und Zwangsarbeit
- Kinderarbeit
- Folter
- Ungleichbehandlung
Es tritt zudem für die Unversehrtheit von Leben und Gesundheit ein.
Im ersten Schritt sind die unmittelbaren Zulieferer diesbezüglich zu beurteilen. Die mittelbaren Zulieferer sind in dem Moment einzubeziehen, wenn Kenntnis erlangt wird, dass die Grundsätze nicht eingehalten wurden. Da allerdings auch kleinere Unternehmen Bestandteile der Lieferketten sein können, sollten sich diese auch mit den entsprechenden Regelungen und Anforderungen beschäftigen.
Insbesondere die Dokumentation und Berichterstattung über die Risikoanalyse und das Risikomanagement stehen durch das Lieferkettengesetz im Vordergrund. Sofern Risiken und Verstöße aufgedeckt werden, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden. Die durch das neue Lieferkettengesetz entstandenen Anforderungen sollten bestenfalls in der vorhandenen Compliance-Organisation des Unternehmens integriert werden.
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