Unsere Gesellschaft ist bei einer Vielzahl von Umstellungen des Rechnungswesens seit Einführung der Doppik involviert. Daher liegt es nahe, dass wir auch für die Einführung des neuen § 2b UStG und die Implementierung von internen Kontrollsystemen (Tax-Compliance) der richtige Ansprechpartner für Ihre Kommune sind.
Mit der Einführung des neuen § 2b UStG kommen auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts „organisatorische Herausforderungen“ zu. Gründe dafür sind:
- fehlende Organisationsstrukturen
- bislang wenige Berührungspunkte mit umsatzsteuerlichen Vorgängen
- keine entsprechenden Dokumentationen
- keine Tax-Compliance-Struktur bzw. fehlende Steuerhandbücher u. a.
Wir erarbeiten mit Ihnen, je nach dem aktuellen Stand Ihrer Vorbereitungen, individuell:
- Umstellungskonzeptionen
- Wir prüfen alle Einnahmen nach privatrechtlichen Handlungsformen (Vermögensverwaltung, steuerpflichtige Umsätze etc.).
- Beurteilung der Vorsteuerabzugsmöglichkeiten
- Wir führen die rechtliche Prüfung der Verträge und der Satzungen durch und zeigen mögliche steuerliche Gestaltungsspielräume auf.
- Umsetzung in das IT-System
- Erarbeitung eines Tax-Compliance-Handbuches
Für einen reibungslosen Ablauf Ihres individuellen Projektplanes greifen wir auf erfahrene Partner zurück.