Viele Adressaten des Jahresabschlusses fragen sich bei dem in der Öffentlichkeit eher unbekannten Beruf des Wirtschaftsprüfers, welche Aufgaben dieser hat und weshalb es die Wirtschaftsprüfung gibt.
Die Jahresabschlussprüfung wird meist in der öffentlichen Wahrnehmung meist mit bestimmten Erwartungen verbunden, welche sie nicht erfüllt. Man spricht daher von der sogenennanten Erwartungslücke. Erwartet werden: die Richtigkeit des Zahlenwerks, die Lebensfähigkeit des Unternehmens, eine Erfolgsbestätigung durch den Lagebericht sowie eine Vollprüfung (incl. Geschäftsführungs- und Unterschlagungsprüfung). Das Urteil des Wirtschaftsprüfers, der Bestätigungsvermerk ist kein Qualitätssiegel für wirtschaftliche Verhältnisse.
Ziele der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung als Teil der Wirtschaftsprüfung ist darauf ausgerichtet, mit hinreichender Sicherheit (man spricht von einer angestrebten Sicherheit von ca. 95 %) festzustellen, dass Jahresabschluss und Lagebericht den gesetzlichen – primär handelsrechtlichen – Vorschriften entsprechen. Der Prüfer hat zu beurteilen, ob beispielsweise ob die Vermögensgegenstände richtig bewertet sind oder die Verbindlichkeiten vollständig aufgeführt werden. Wenn Jahresabschluss und Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen, führt die Prüfung zu keinen Einschränkungen. Die Prüfung verläuft dabei in Stichproben. Damit folgt man den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Wesentlichkeit. Dies bedeutet, dass Fehler unterhalb einer festgelegten Grenze im Abschluss enthalten bleiben können. Sie haben keinen Einfluss auf das Urteil des Abschlussprüfers.
Gründe der Prüfungspflicht
Die Daseinsberichtigung des Wirtschaftsprüfers ergibt sich nun zum Schutz der Gläubiger (dem obersten Grundsatz des deutschen Handelsrechts), der Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit und des Staates (incl. Finanzverwaltung). Durch die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers soll sichergestellt werden, dass sobald ein Unternehmen eine gewisse Größe, gemessen an Umsatz, Jahresüberschuss und Mitarbeiterzahl – erreicht hat, dieses Unternehmen keine wesentlichen Fehler in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht hat. Vor Einführung der Pflichtprüfung in 1931 konnten Unternehmen gefährliche Geschäfte sowie dubiose Unternehmensbereiche verschleiern. Führten diese dann zum plötzlichen Insolvenz, konnte ein großer Schaden für die oben genannten Gruppen entstehen.
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