In Folge der Verabschiedung des ISA (International Standard on Auditing) 700 sowie der europäischen Abschlussprüferverordnung (EU-Verordnung Nr. 537/2014) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) die Prüfungsstandards zur Erteilung des Bestätigungsvermerk neugestaltet.
Der neue Bestätigungsvermerk stellt stärker als zuvor die Grundsätze und Verordnungen, welche zur Erlangung des Prüfungsurteils genutzt wurden, in den Vordergrund. Auch wird die Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss sowie den Lagebericht stärker betont als zuvor.
Ebenso wird die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts ausführlich dargestellt, um den interessierten Lesern die Funktion und Tätigkeit des Abschlussprüfers zu verdeutlichen. Hierbei gibt es jedoch die Möglichkeit diese in eine Anlage auszulagern bzw. auf eine Website des IDW zu verweisen.
Die Prüfung sowie die Beurteilung des Lageberichts wird extra aufgeführt, da dieser kein Bestandteil, sondern eine Ergänzung des Jahresabschlusses darstellt, und die Wertigkeit des Lageberichts gestärkt werden soll.
Werden weitere Informationen zusammen mit Jahresabschluss und Lagebericht veröffentlicht, ist, im Bestätigungsvermerk gesondert darauf einzugehen.
Weitere Änderungen ergeben sich insbesondere für Bestätigungsvermerke bei Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities (PIE)). Hierunter fallen vor allem kapitalmarktorientierte Untenehmen, CRR-Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen. In diesen Bestätigungsvermerken ist auf besonders wichtige Prüfungssachverhalte, sogenannte Key Audit Matters (KAM), einzugehen. Diese müssen im Vermerk beschrieben und deren wesentliche Risikobereiche, die Vorgehensweise zur Erlangung der Prüfungssicherheit sowie die Würdigung des Prüfungsergebnisses dargestellt werden. Die KAM werden nach Bedeutung oder nach Größe des notwendigen Prüfungsaufwands ausgewählt.
Folge dieser Änderungen ist, dass bei PIE eine Abkehr vom Formeltestat vorgesehen ist und der Bestätigungsvermerk nun individuell an den Mandanten angepasst wird.
Die Änderungen treten für Prüfungen von Geschäftsjahren. die nach dem 15. Dezember 2017 enden, in Kraft. Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten diese bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 16. Juni 2016 beginnen.
Haben Sie Fragen zum neuen Bestätigungsvermerk oder zu anderen Themen der Abschlussprüfung? Wir von PRC – Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine Email oder rufen Sie uns an!