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Kritik an EU-Rechnungslegungsstandards für Kommunen

PRC - Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechnungslegungsstandards EU, EPSAS, IPSAS

Die EU-Richtlinie 2011/85/EU des Rates der Europäischen Union (EU) fordert Regelungen zur vereinheitlichten Berichterstattung von Meldedaten der EU-Finanzstatistik. Um dies  zu gewährleisten hat die EU-Kommission auf Grundlage der doppischen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) die Entwicklung eigener Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor, der European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) in Auftrag gegeben. Diese sollen bis 2025 in den europäischen Mitgliedsstaaten eingeführt werden.

 

In Deutschland hat die Umstellung von Kameralistik auf doppelte Buchführung bzw. Doppik vielfach noch nicht stattgefunden, auch nicht auf Bundesebene. Lediglich Bremen, Hamburg und Hessen haben auf Eigeninitiative die Umstellung bereits absolviert.

 

Bezüglich der Entwicklung und Einführung der EPSAS hat der Bundesrechnungshof (BRH) am 15. November 2017 einen Sonderbericht vorgelegt. Darin findet sich vor allem Kritik daran, dass vor der Entwicklung neuer Standards eine Modifizierung der nationalen Rechnungslegungsstandards nicht geprüft worden sei, sowie dass die politische Entscheidung sich internationalen Standards anzunähern durch die Einführung der EPSAS quasi vorweg genommen wird, insbesondere auch dadurch, dass die EU-Kommission seit 2015 eine freiwillige Umstellung auf Doppik mit EU-Mitteln fördert.

 

Ebenso wird seitens des BRH angebracht, dass eine Umstellung auf Doppik keinen Zusatznutzen zur Steuerung mit sich bringen würde. Dies ist umstritten, insbesondere der Hessische Rechnungshof (HRH) sieht Vorteile bei der Kontrolle des Ressourcenverbrauchs, im Gegenzug zur Kameralistik, welche lediglich den Geldverbrauch zeigt. Der HRH sieht sogar durch Beibehaltung der Kameralistik die Ziele der Vergleichbarkeit, Generationengerechtigkeit und finanziellen Stabilität gefährdet.

 

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Wahlrechte die durch die EPSAS bei der Bewertung von Vermögensgegenständen entstehen, jedoch wären bei einheitlichen Standards die bilanzpolitischen Spielräume gleich, somit werden letztlich doch Transparenz und Vergleichbarkeit geschaffen.

 

Derzeit sind weder die EPSAS angeschlossen noch eine verbindliche Einführung auf Ebene der Mitgliedsstaaten geplant. Somit ist abzuwarten, wann und in welcher Form die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor in der europäischen Union vereinheitlicht wird.

 

Haben Sie Fragen zur Rechnungslegung im öffentlichen Sektor oder weiteren Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC – Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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