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Gesellschafter, Geschäftsführung und Abschlussprüfer – Ein guter Draht nützt allen

Gesellschafter-Geschäftsführung-Abschlussprüfer-PRC Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Gesellschafter benötigen umfangreiche Informationen, um die Geschäftsführung und deren Arbeit zu beurteilen. Hierzu können im Wesentlichen die Auswertungen der Geschäftsführung und das Urteil des Wirtschaftsprüfers dienen. Für Letzteren ist vor allem der Prüfungsbericht ein Informationsinstrumentarium. Maßgebend ist hierbei nicht die äußere Form und das eigentliche Testat, sondern der materielle Inhalt.

Die Geschäftsführung hat die Pflicht, die Gesellschafter umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftspolitik und -entwicklung, der Strategie und der Unternehmensplanung zu informieren. Neben den eigenen Angaben zur Geschäftsentwicklung durch die Geschäftsführung können die Prüfungsergebnisse von Wirtschaftsprüfern die Beurteilung durch die Gesellschafter beeinflussen – nicht zuletzt hinsichtlich fraudulenter Handlungen (z.B. Management override). Das Prüfungsurteil des Abschlussprüfers gibt den Gesellschaftern grundlegende Hinweise über die Vertrauenswürdigkeit der von der Geschäftsleitung übermittelten Abschlussinformationen, soweit diese prüfungspflichtig sind oder freiwillig geprüft werden.

Der Abschlussprüfer handelt grundsätzlich als „Gehilfe“ des Gesellschafters und dient ihm als sachverständige und unabhängige Informationsquelle bzw. Auskunftsperson; selbstverständlich kann er dem Gesellschafter nicht die eigene Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses abnehmen.

Neben der klassischen, gesetzlich vorgeschriebenen Rolle kann der Abschlussprüfer den Gesellschaftern bei deren weiteren – auch zukunftsorientierten – Überwachungs- und Beratungsaufgaben unterstützen.

Kommunikationsgrundsätze und -anlässe

Für eine sachlich fundierte Zusammenarbeit ist eine regelmäßige, wechselseitige Kommunikation zwischen Abschlussprüfer, Geschäftsführung und Gesellschaftern notwendig. Hierzu braucht es transparente Regeln, ein offenes, konstruktiv-kritisches Miteinander und einen intensiven Austausch. Dieser Austausch zieht sich durch den gesamten Prüfungsprozess.

Kommunikationsformen

Je nach Unternehmensgröße können während des Prüfungsprozesses Informationen informell ausgetauscht werden. Die schriftliche Form ist jedoch zu präferieren, wenn nach pflichtgemäßen Ermessen eine mündliche Form nicht vorzuziehen ist. Dies können z.B. bedeutende Schwächen im internen Kontrollsystem oder sonstige Verstöße sein. Zudem hat der Abschlussprüfer das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zum Jahres- bzw. Konzernabschluss zusammenzufassen. Diese schriftlichen Berichtselemente können bei Bedarf um besondere im Prüfungsauftrag zusätzlich vereinbarte Berichte sowie andere Teil- oder Zwischenberichte ergänzt werden.

Im Prüfungsbericht geht der Abschlussprüfer auf folgende Themenbereiche ein:

– Prüfungsauftrag,

– grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Unternehmens und zu Unregelmäßigkeiten

– Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

– Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

– Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem

– Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags

– Bestätigungsvermerk

Der schriftliche Prüfungsbericht ist das zentrale Element der Berichterstattung des Abschlussprüfers. Die zusätzliche Kommunikation kann dazu dienen, entscheidende Sachverhalte für die Zukunft oder die gegenwärtige Abschlussprüfung zu beurteilen bzw. entsprechende Weichen zu stellen.

Mögliche erweiterte oder zusätzliche Prüfungsaufträge:

– prüferische oder gutachterliche Hilfestellung bei Unternehmensübernahmen und –verkäufen (z.B. Analyse von Finanz- und Wirtschaftsdaten, Planrechnungen und Entscheidungsvorlagen in Form von Prüfungs- oder Gutachteraufträgen)

– Projektbegleitende Prüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie

– Erstellung von Sanierungskonzepten

– Prüfung oder Review von Berichten im Bereich der Nachhaltigkeit

– Prüfung von IT-Systemen sowie Auswahl und Implementierung von Softwaresystemen

– Prüfung von Compliance Management Systemen

– Prospektbeurteilung, Comfort Letter und andere Bestätigungen für den Kapitalmarkt

– sonstige Prüfungshandlungen mit internationalem Bezug

Zusammenfassung

Dem Gesellschafter stehen in Form der Beurteilung der Geschäftsführung unterstützende Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers als umfangreiche Informationsquellen zur Verfügung. Diese müssen die Gesellschafter selbstständig und eigenverantwortlich auswerten und für die Überwachung der Geschäftsführung nutzen.

Die Kunst besteht darin, die umfangreichen Berichte richtig zu verarbeiten, um etwaige Schwächen der Unternehmensführung rechtzeitig aufzudecken und durch geeignete Maßnahmen gegenzusteuern. Ein Abschlussprüfer kann wie kein anderer als unabhängige und sachverständige Auskunftsperson die Gesellschafter in ihrer Überwachungstätigkeit unterstützen und darüber hinaus als Ansprechpartner konstruktiv kritisch begleiten. Die Gesellschafter sollten dieses nutzen und sich nicht scheuen, zusätzliche bzw. erweiterte Prüfungsaufträge zu erteilen und bei der mündlichen Berichterstattung des Abschlussprüfers aktiv nachzufragen. Eine vertiefte Kommunikation zwischen den Gesellschaftern, der Geschäftsführung und dem Abschlussprüfer ist ein Schlüssel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Wir von PRC – Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stehen Ihnen für weitere Fragen und interessante Gespräche zu diesem Thema gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns an!

 

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