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EINFÜHRUNG DES § 2B USTG

Unsere Gesellschaft ist bei einer Vielzahl von Umstellungen des Rechnungswesens seit Einführung der Doppik involviert. Daher liegt es nahe, dass wir auch für die Einführung des neuen § 2b UStG und die Implementierung von internen Kontrollsystemen (Tax-Compliance) der richtige Ansprechpartner für Ihre Kommune sind.

Mit der Einführung des neuen § 2b UStG kommen auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts „organisatorische Herausforderungen“ zu. Gründe dafür sind:

  • fehlende Organisationsstrukturen
  • bislang wenige Berührungspunkte mit umsatzsteuerlichen Vorgängen
  • keine entsprechenden Dokumentationen
  • keine Tax-Compliance-Struktur bzw. fehlende Steuerhandbücher u. a.

Wir erarbeiten mit Ihnen, je nach dem aktuellen Stand Ihrer Vorbereitungen, individuell:

  • Umstellungskonzeptionen
  • Wir prüfen alle Einnahmen nach privatrechtlichen Handlungsformen (Vermögensverwaltung, steuerpflichtige Umsätze etc.).
  • Beurteilung der Vorsteuerabzugsmöglichkeiten
  • Wir führen die rechtliche Prüfung der Verträge und der Satzungen durch und zeigen mögliche steuerliche Gestaltungsspielräume auf.
  • Umsetzung in das IT-System
  • Erarbeitung eines Tax-Compliance-Handbuches

Für einen reibungslosen Ablauf Ihres individuellen Projektplanes greifen wir auf erfahrene Partner zurück.

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