Anforderungen an die Offenlegung für Abschlüsse nach BilRUG
Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ergeben sich Änderungen bei der Offenlegung für Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2016. Zur Offenlegung verpflichtet sind folgende Unternehmen: Kapitalgesellschaften Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich