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Stiftungsgründung im Rahmen der Unternehmensnachfolge – lohnt sich das?

Viele Unternehmen befinden sich in dem Dilemma, dass die Nachfolge der Unternehmensführung nicht geregelt bzw. keine „wunschgemäße“ künftige Unternehmensleitung in Aussicht ist. Dies hat oftmals den Grund, dass die eigenen Kinder ihre Stärken in anderen beruflichen Bereichen einbringen. Jedoch möchte der Unternehmer den eigenen Nachwuchs versorgt und das Unternehmen in Kontinuität wissen. Unternehmen werden daher oftmals in eine Stiftung eingebracht. Vielfach heißt es „eine Stiftung ist nichts für Kleinunternehmen“ oder „eine Stiftung ist nur etwas für Reiche“, was mitnichten so ist. Dieses Vorurteil gilt landauf landab. Auch bei kleinem Vermögen (z.B. aus einer Erbschaft) kann sich die Gründung einer Stiftung lohnen, um das vererbte Geld in guten Händen zu wissen. Denn eine Stiftung „ist eine Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck dauerhaft gewidmet ist“. D.h. eine zweckfremde Verwendung des der Stiftung zugedachten Vermögens ist lt. Stiftungsgesetz nicht möglich.

Ziel einer Stiftung

Oberstes Ziel der Stiftung ist es hierbei das Stiftungskapital zu erhalten (und ggf. zu mehren). D.h. das gestiftete Kapital (z.B. aus der Erbschaft) sollte sich nicht vermindern. Nur die aus dem Kapital erwirtschafteten Erträge dürfen für fest definierte Zwecke verwendet werden. Allerdings: Das hingegebene Kapital des Stifters kann im Nachhinein nicht mehr entnommen werden!

Ab welchem Kapital lohnt sich denn eine Stiftung?

Das Gesetz sieht keine Grenze zur Gründung einer Stiftung vor. Somit kann man bereits mit einem niedrigen fünfstelligen Betrag eine Stiftung gründen. Mit der Stiftung von Vermögen sind nicht nur Barvermögen oder Bankguthaben, sondern auch andere Vermögensgegenstände (Rechte, Gebäude, Grundstücke, Maschinen, etc.) gemeint, die – ganz nach dem Willen des Stifters – z.B. einem gemeinnützigen Zweck – zu Gute kommen sollen. Lt. dem Deutschen Forums für Erbrecht lohnt sich eine Stiftung erst ab einem Vermögen von einer Millionen Euro aufwärts. Denn die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge dienen dazu, die Kosten der Stiftung zu decken – eine Stiftung soll sich selbst tragen und somit keine Verluste verursachen. Das Ziel der Vermögenserhaltung muss bei dem Betrieb einer Stiftung eingehalten werden.

Welche Erträge werden erzielt?

Eine Stiftung ist in der Regel nur eine Vermögensverwaltung. D.h. meist werden nur Zinserträge erzielt. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase werden entsprechend niedrige Erträge erwirtschaftet, was die Verantwortlichen der Stiftung vor enorme Herausforderungen stellt. Weiterhin können Erträge aus einer Stiftung aus Mieteinnahmen, Spenden oder Zuschüsse erzielt werden.

Kann die eigene Familie über eine Stiftung abgesichert werden?

Eigennützige Zwecke für die Absicherung der eigenen Familie sind nur zu jeweils einem Drittel des Stiftungseinkommes möglich. Und dieses Drittel muss auch „angemessen“ sein. D.h. üppige unangemessene Erträge dürfen nicht für die Familie erzielt werden, da dies dem Gemeinnützigkeitsrecht widerspricht. Anders ist es bei einer sog. „Familienstiftung“. Eine Familienstiftung unterliegt nicht dem Gemeinnützigkeitsrecht. Demnach gilt dieser Grundsatz in diesem Falle nicht.

Kann eine Stiftung Erbstreitigkeiten vermeiden?

Erbstreitigkeiten können auch Stiftungen nicht verhindern – jedoch dem Erblasser die Möglichkeit geben, seinen Besitz zu verselbstständigen und verantwortungslosen Umgang mit dem Erbe zu vermeiden.

Steuervorteile

Steuerliche Vorteile für die Stiftung gibt es nur für die gemeinnützige Stiftung. Diese sind von der Erbschafts- und Körperschaftsteuer befreit. Bei der Einkommensteuer können sich Vorteile ergeben – was im Einzelfall untersucht werden muss. So kann bspw. der Stifter Vermögenszuwendungen an die Stiftung als Spende bei der Einkommensteuer absetzen. Dies gilt allerdings nur für Stiftungen vor dem Tod des Stifters.

Risiken

Das Risiko für die Erben ist, das jenes Vermögen der Stiftung endgültig dauerhaft entzogen ist. Es bestehen Haftungsrisiken, wenn der Stifter oder seine Erben in der Stiftung tätig werden und gegen den Stiftungszweck bzw. gemeinnützigkeitsschädlich handeln. Die Stiftungsorgane müssen dementsprechend sorgfältig ausgewählt werden.

Haben Sie fragen zu einer Stiftung, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an

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