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BilRUG: Auswirkungen auf Kennzahlen

Im Rahmen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ändern sich in Folge der Neudefinition der Umsatzerlöse auch die umsatzabhängigen Kennzahlen eines Unternehmens. Davon sind insbesondere das EBIT (earnings before interest and taxes, engl. Gewinn vor Zinsen und Steuern) sowie das EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amorization, engl. Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) als besonders populäre Kennzahlen betroffen. Bei beiden Kennzahlen werden die außerordentlichen Erträge bzw. Aufwendungen nicht in die Berechnung miteinbezogen.

Die Beeinflussung des BilRUG besteht hierbei durch den Wegfall der außerordentlichen Erträge sowie Aufwendungen. Damit sind künftig Geschäftsvorfälle, die bisher als außerordentliche Posten ausgewiesen wurden, mit Anwendung des BilRUG, in den Umsatzerlösen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen oder Materialaufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen auszuweisen. Das BilRUG ist in der Regel erstmals im Jahresabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2016 vollumfänglich anzuwenden. Diese Änderung des Ausweis führt dazu, dass sich beispielsweise bei einem nahezu gleichem Geschäftsverlauf der Jahre 2015 und 2016 mit außerordentlichen Erträgen in Höhe von
TEUR 200 das EBIT und EBITDA des Jahres 2016 um TEUR 200 erhöht, da die außerordentlichen Erträge in 2016 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden müssen.

Die Folge davon kann sein, dass der Bilanzleser beim Vergleich der beiden Kennzahlen für 2015 und 2016 schließen könnte, dass das Jahr 2016 erfolgreicher verlief als das Vorjahr, obwohl dies nicht der Fall war.

Des Weiteren hat das BilRUG auch einen Einfluss auf umsatzabhängige Verträge z.B. Pachten, Mieten oder Tantiemen. Der Anstieg der Umsatzerlöse in Folge der Neudefinition kann dazu führen, dass das bilanzierende Unternehmen beispielsweise größere Mietaufwendungen, in Folge eines Mietvertrags mit teilweiser variabler umsatzabhängiger Miete, hat. Ebenso kann dies bei einem umsatzabhängigen Tantieme-Anspruchs eines leitenden Mitarbeiters sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Kennzahlen, zum BilRUG oder weiteren Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC – Priller, Reinhard & Coll. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine Email oder rufen Sie uns an!

 

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